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Abgasnachbehandlungstechnologien

für Dieselmotoren e.V.
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Übersicht SchadstoffgruppenInformation1.gif
Fahrzeuge werden derzeit in folgende Schadstoffgruppen unterteilt:

Schadstoffgruppe 1:

    •    Keine Plakette
    •    Diesel: Euro 1 oder schlechter
    •    Benziner: ohne geregelten Kat

Schadstoffgruppe 2:

    •    Plakette Rot
    •    Diesel: Euro 2 oder Euro 1 mit Partikelfilter
    •    Benziner: —

Schadstoffgruppe 3:

    •    Plakette Gelb
    •    Diesel: Euro 3 oder Euro 2 mit Partikelfilter
    •    Benziner: —

Schadstoffgruppe 4:

    •    Plakette Grün
    •    Diesel: Euro 4 oder Euro 3 mit Partikelfilter
    •    Benziner: Euro 1 mit geregeltem Kat oder besser


Ermittlung der Schadstoffgruppe
Ein Service des TÜV Nord bietet nun das Ermitteln der Feinstaubplaketten und Informationen über Nachrüstmöglichkeiten online an.
TÜV-Umweltplakette

Förderung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge
Das Programm der Bundesregierung zur Förderung emissionsarmer schwerer Lkw unterstützt seit dem 1. September 2007 die Anschaffung von umweltfreundlichen Fahrzeugen. Ab dem Jahr 2009 werden in dem Zusammenhang bis zu 100 Millionen Euro im Jahr für das Programm zur Verfügung gestellt. Details und weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter dem Link:
www.bmvbs.de

Webseite für Nachrüstung von schweren Nutzfahrzeugen
Speziell für die Nachrüstung von schweren Nutzfahrzeugen hat die Association for Emission Control by Catalysts (AECC) nun eine neue Website (www.dieselretrofit.eu) eröffnet. Diese gibt sowohl Auskunft über verschiedene Nachrüstprojekte als auch Informationen über die Einrichtung von neuen Umweltzonen, Systemherstellern und neuen Technologien.
www.dieselretrofit.eu

Umweltzonen
Um die Luftqualität stetig zu verbessern ist es ab dem 1. März 2007 den Städten möglich, Umweltzonen einzuführen, in denen Verkehrsbeschränkungen für emissionsreiche Fahrzeuge gelten. Detaillierte Informationen zu den derzeit geltenden Umweltzonen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de) und des Umweltbundesamtes (www.uba.de).

Umweltzonen sind rechtens
21.4.2009. Das Verwaltungsgericht Hannover erklärte als erstes deutsches Gericht die Einrichtung einer Innenstadt-Umweltzone als rechtens. Im Rahmen eines Maßnahmebündels sei sie durchaus geeignet, die Schadstoffbelastung zu senken. Die Kläger sahen in ihr jedoch einen schweren Eingriff in das Eigentumsrecht der Bürger an ihrem Auto, da in den Umweltzonen Fahrverbote für Kraftfahrzeuge mit hohen Feinstaubemissionen gelten. Dem Urteil, gegen das Berufung eingelegt werden kann, wird Signalwirkung zugesprochen.
www.rp-online.de

Hohe NO2-Belastungen: Für Dieselabgase weiterhin Handlungsbedarf
Im Zuge der Reduzierung der Feinstaubbelastung geraten die NOx-Emissionen zunehmend in den Fokus. Insbesondere die bisher weniger beachteten Stickstoffdioxidemissionen finden dabei in immer niedrigeren Grenzwerten Berücksichtigung. So beträgt die EU-Zielvorgabe bis zum Jahr 2010 eine Minimierung der NO2-Emissionen auf einen Jahresmittelwert von 40 µg/m3. Einen Vortrag von Dr. habil. Uwe Lahl, Ministerialdirektor im Bundesumweltministerium, zu der aktuellen Thematik können Sie unter dem nachfolgendem Link einsehen:
www.bmu.de.

Partikelfilterregeneration ist kein Sachmangel
Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 4. März 2009, dass die Notwendigkeit von Regenerationsfahrten bei dem Kurzstreckenbetrieb von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern kein Sachmangel ist. Mit diesem Urteil wurde die Entscheidung des OLG Stuttgart revidiert.


Deutsche Umwelthilfe fordert Reform der Abgasuntersuchung
Viele der nachgerüsteten Partikelfilter in Dieselautos funktionieren nicht. Doch dies wird nur selten bei der Abgasuntersuchung erkannt, da die TÜV-Messgeräte nicht sensibel genug sind. Deswegen fordert die Deutsche Umwelthilfe eine Reform der Abgasuntersuchung. Den ausführlichen Artikel finden Sie unter: